Ein fester Bestandteil unserer gesetzlichen Krankenversicherung ist unser Sozialversicherungssystem, das gleichzeitig ein Teil des Gesundheitssystems darstellt.

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu verbessern, zu erhalten oder wieder herzustellen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung errechnet die Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen. Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Laufende Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen müssen durch laufende Einnahmen abgedeckt werden. Dieses wird als so genanntes Umlageverfahren bezeichnet. Im Krankheitsfalle erhält der Versicherte direkte Sachleistungen, Zahlungen an seine Leistungserbringer muss der Versicherte nicht leisten.

Meist werden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen pflichtversicherte Mitglieder versichert. Private Krankenkassen dagegen versichern nur freiwillige Mitglieder.

Wenn die Einkommensgrenze eines Versicherungsnehmers über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er sich privat versichern.

Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Dies ist ein wichtiger Punkt, den man bei einem angedachten Wechsel auf jeden Fall beachten und berücksichtigen sollte.

Angestellte oder Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinken und die noch keine 54. Jahre alt sind, werden automatisch wieder pflichtversichert. Steigt das Einkommen innerhalb von zwölf Monaten nochmals über diese Grenze, so kann der Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass er innerhalb der letzten fünf Jahre für die Dauer von mindestens vierundzwanzig Monaten Kassenmitglied war.

Angestellte oder Arbeitnehmer bei denen das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, werden ab dem 55. Lebensjahr wieder automatisch pflichtversichert. Hat der Versicherte jedoch bereits das 55. Lebensjahr vollendet und er war in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, trifft dies nicht zu.

Vitali


Author:
admin
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Mittwoch, Dezember 19th, 2007 at 17:11
Category:
Finanzen
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